Petzold & Hierstetter-Fährer Anwaltskanzlei
Sie haben bei einem Unfall, sei es als Fußgänger, Radfahrer oder bei Ihren Freizeitaktivitäten, einen durch einen Dritten vorsätzlich oder fahrlässig verursachten Schaden erlitten und möchten hierfür eine Entschädigung? An Ihrem Haus, Ihrer Wohnung oder sonstigem Eigentum ist ein Schaden verursacht worden? Sie sind Opfer einer Straftat geworden und haben hierdurch einen finanziellen Schaden oder eine Körperverletzung erlitten?
In diesen und anderen Fällen können Sie sich an die Kanzlei Petzold und Hierstetter-Fährer wenden, die sich um Ihren Anspruch auf Schadenersatz und/oder Schmerzensgeld sowie deren Durchsetzung nach schadenersatzrechtlichen Vorschriften kümmert und ggf. auch erforderliche Schritte wie eine Strafanzeige für Sie einleitet. Ggf. erhalten Sie auch Informationen zu weiteren für Sie relevanten Aspekten wie z.B. die Höhe des finanziellen Ausgleichs oder die Fristen der Verjährung.
Der Fokus meiner Kanzlei in München richtet sich auf den finanziellen Ausgleich von Schäden, die Ihnen durch einen Dritten zugefügt wurden. Hier geht es um alle möglichen Arten von Vorfällen wie z.B. ein Sturz auf vereistem oder schadhaftem Gehweg, ein Unfall beim Skifahren, schuldhaft verursachte Schäden an Ihrem Eigentum, Betrug bei Internetkäufen, fahrlässige und vorsätzliche Körperverletzungen u.ä..
Häufig betreue ich in meiner Kanzlei auch Opfer von Schockschäden mit längerfristigen oder dauerhaften psychischen Folgen. Dabei geht es sowohl um den Ersatz für finanzielle Schäden als auch für nicht materielle Schäden wie psychische Beeinträchtigungen.
Ob Ersatz für Verdienstausfall infolge vorübergehender oder dauerhafter Erwerbsunfähigkeit, für eine Haushaltshilfe oder für Pflegekosten bei verletzungsbedingten Einschränkungen, oder ein angemessenes Schmerzensgeld, in all diesen Fällen setze ich mich für den Ausgleich der von Ihnen erlittenen Schäden ein und Sie erhalten eine persönliche Beratung zu Ihren individuellen Angelegenheiten.
Beauftragen Sie Rechtsanwältin Hierstetter-Fährer mit der Durchsetzung Ihrer Ansprüche auf Schadenersatz und Schmerzensgeld.
Petzold & Hierstetter-Fährer Anwaltskanzlei